Klimaneutralität bis 2045 in Deutschland – das gilt auch für die Landeskirche Hannovers. Das landeskirchliche Klimaschutzgesetz ist am 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Besonders denkmalgeschützte Sakralgebäude sind teilweise kaum zu dämmen. Dann bedeutet Klimaneutralität entweder, aufs Heizen zu verzichten oder mit erneuerbarer Energie zu heizen. Bislang stehen folgende erneuerbare Energiequellen für kirchliche Gebäudeeigentümer zur Verfügung:
- Umweltwärme (Erdwärme oder Luft, genutzt mittels Wärmepumpe)
- Strom (sofern aus erneuerbaren Energiequellen erzeugt)
- Holz (besonders als Pellets, im Ausnahmefall auch als Hackschnitzel)
- In seltenen Fällen Biogas (zum Beispiel als Energiequelle für ein Nahwärmesystem)
Als erneuerbare Energiequelle zum Heizen kann alles bezeichnet werden, für das keine CO2-Steuer anfällt.
Möglichkeit der landeskirchlichen Förderung
Damit ab sofort möglichst keine neuen Wärmeerzeuger in kirchliche Gebäude eingebaut werden, die fossile Energieträger (Öl und Gas) nutzen, bezuschusst die Landeskirche zusätzlich zur staatlichen Förderung den Einbau von Wärmeerzeugern mit erneuerbaren Energiequellen. Lesen Sie in der Rundverfügung (siehe Dokumente zum Download) inklusive der Kriterien für die Zuschussvergabe, welche Bedingungen dafür gelten.
Bevor kirchliche Bauherren in eine neue Heizung investieren, müssen sie sich zwingend mit dem Gebäudemanagement (Energiemanagement) ihres Kirchenkreises abgestimmt haben. Bei Sakralgebäuden und denkmalgeschützten Gebäuden ist zusätzlich von Beginn der Planung an die enge Abstimmung mit dem zuständigen Amt für Bau- und Kunstpflege erforderlich. Nur für landeskirchliche Gebäude muss die Anlage 2 (siehe Dokumente zum Download) beigefügt werden.
Klimaschutz mittels erneuerbarer Energie ersetzt niemals, auch nicht bei historischen Kirchen, jede mögliche Anstrengung, Energie einzusparen und effizient zu nutzen.
Heizen und Lüften von Kirchen und Kapellen
In Kircheninnenräumen und besonders in Orgeln siedeln sich zunehmend Schimmelpilze an. Um dem entgegenzuwirken, wurden spezielle Empfehlungen zum Umgang mit der Orgel erarbeitet und die Richtlinien zur Beheizung und Belüftung von Kirchen und Kapellen aktualisiert. Werden diese konsequent angewendet, lassen sich nicht nur Kunst- und Einrichtungsgegenstände schützen, sondern auch viel Energie sparen.
E-Mail-Adresse geändert – ab sofort bitte folgende Adresse verwenden:
waermewende.lkh@evlka.de.